Brandschutz und Bestandsaufnahmen

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Feuerwehrpläne und Laufkarten nach DIN 14095

Mit Hilfe von Feuerwehrplänen für bauliche Anlagen werden Informationen für die Feuerwehreinsatzkräfte

  • über die Lage und bauliche Gestaltung von Objekten
  • zum Gefahrenpotential infolge der Nutzung der Objekte
  • über brandschutztechnische und Löscheinrichtungen
  • zu Angriffswegen und Aufstellflächen für die Feuerwehrkräfte

gegeben.

Sie sollen als Hilfsmittel für den Einsatzleiter zur raschen Orientierung und Beurteilung der Lage verstanden werden.

Die Erarbeitung und Übergabe durch den Betreiber des Objekts werden gefordert:

  • durch baurechtliche Vorschriften und Richtlinien der Bundesländer
  • durch Vorgaben der örtlichen Brandschutzdienststellen und Feuerwehren.

Für folgende Objekte müssen Feuerwehrpläne vorliegen:

  • Objekte, die der Störfallverordnung (§§5,12) unterliegen
  • Objekte, die in die Gefährdungsgruppen II und III der Strahlenschutzverordnung eingeordnet sind
  • Objekte, die dem Bundeseuchengesetz unterliegen
  • Objekte die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu beurteilen sind
  • wenn dies in speziellen Sonderbaurichtlinien oder sonstigen Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften oder technischen Regeln gefordert wird
  • Objekte, bei denen eine Brandmeldeanlage auf die Leitstelle der Feuerwehr aufgeschaltet ist
  • Abfalllager im Sinne der TRGS 520
  • wenn es sich um Objekte oder Anlagen handelt, die einen unwiederbringlichen kulturellen Wert darstellen
  • wenn dies durch die Bauordnungsbehörde im Rahmen von Baugenehmigungen bzw. Bauzustandsbesichtigungen  gefordert wird
  • wenn die Feuerwehr es im Ergebnis von Brandverhütungsschauen fordert
  • wenn es sich um Objekte handelt, die im Ereignis handelt, die im Ereignisfall in den Mittelpunkt öffentlichen Interesses rücken und bei denen mit erheblichen Problemen bei der Brandbekämpfung zu rechen ist.

Feuerwehrplan