Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne dienen der Information für Beschäftigte, Besucher, Kunden und Schutzbefohlene zur Anordnung von Fluchtwegen, Notausgängen sowie von Einrichtungen zur Alarmierung und Brandbekämpfung.
Sie enthalten neben den Angaben auch die Aufgaben und Abläufe für das Verhalten zur Alarmierung und zu den Erstmaßnahmen bei Bränden und Unfällen.
Flucht- und Rettungspläne werden durch Rettungsvorschriften gefordert:
- Baurechtliche Vorschriften für Gebäude besonderer Art und Nutzung
- Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung ASR A 1.3 und ASR2 A.3
- BGV A1/ BGR A1 bzw. GUV A1 "Grundsätze der Prävention"
Richtige Angabe der Laufrichtungen nach ASR 2.3: