• Flucht- und Rettungsplan
  • Feuerwehrplan
  • Bestuhlungsplan

Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN 23601

Flucht- und Rettungsplan

​Flucht- und Rettungspläne dienen der Information für Beschäftigte, Besucher, Kunden und Schutzbefohlene zur Anordnung von Fluchtwegen, Notausgängen sowie von Einrichtungen zur Alarmierung und Brandbekämpfung.

Sie enthalten neben den Angaben auch die Aufgaben und Abläufe für das Verhalten zur Alarmierung und zu den Erstmaßnahmen bei Bränden und Unfällen.

Flucht- und Rettungspläne werden durch Rettungsvorschriften gefordert:

  • Baurechtliche Vorschriften für Gebäude besonderer Art und Nutzung
  • Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung ASR A 1.3 und ASR2 A.3
  • BGV A1/ BGR A1 bzw. GUV A1 "Grundsätze der Prävention"

Grundsatz:
Jede Person muss aus eigener Kraft aus einem Aufenthaltsraum über den aufgeführten Rettungsweg auf kurzem und sicheren Weg in den nächsten Brandabschnitt oder ins Freie gelangen.

 

Erster Rettungsweg ist der Weg, den man gewohnheitsgemäß benutzt, in aller Regel der Verkehrsweg. Dies sind normalerweise: Gänge, Flure, notwendige Treppen, Treppenräume, Sicherheitstreppen sowie Sicherheitstreppenräume. Bauliche Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung.

 

Zweiter Rettungsweg ist der Weg, der zusätzlich zum ersten Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen führt. Dies sind normalerweise: zusätzliche Treppen, Treppenräume und Rettungstunnel, Rettungsbalkone in Verbindung mit Feuerwehrzufahrten. Weiterhin können auch Feuertreppen (keine Wendeltreppe) oder Feuerleitern verwendet werden.

 

Sicherheit wird durch nachfolgendes gewährleistet:

  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Personenleitsystem
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Unterteilung langer Flure in Rauchabschnitte
  • Beachtung max. Rettungsweglängen