Sinn und Zweck der Brandschutzpläne sind
- Niemand wird ernsthaft annehmen, dass Personen im Brandfall, unter Umständen sogar unter Raucheinwirkung, sich Zeit und Muße nehmen, den Flucht- und Rettungsplan zu "studieren"...
- Flucht- und Rettungspläne sind als Vorinformation gedacht, dafür also, dass Personen vor Eintritt der Notsituation Informationen gewinnen. Im Brandfall können sie dann auf ihr Gedächtnis bzw. örtliche Fluchtwegkennzeichnung zurückgreifen.
- Flucht- und Rettungspläne sollen aber auch als Weisung des Verantwortlichen verstanden werden. Sie Stellen die Visualisierung von Festlegungen der Brandschutzordnung dar.
- Flucht- und Rettungspläne dienen damit als Grundlage für die Unterweisung von Beschäftigten und Schutzbefohlenen.
- Flucht- und Rettungspläne sind in einer Höhe von 1,60m gemessen von Boden zur Planmitte zu montieren.
- Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell sein.